Freilegung der Substanz
Um den Zustand eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes besser bestimmen zu können, wird vor einer Sanierung ein Antrag auf "Freilegung der Substanz" gestellt. Neuzeitliche Einbauten, Bodenbeläge, Tapeten, Trockenbau oder abgehängte Decken dürfen dann nach einer entsprechenden denkmalrechtlichen Genehmigung entfernt werden. So lassen sich auch versteckte Mängel finden, die bei der Berechnung der Sanierungskosten mit berücksichtigt werden müssen.
08. Februar 2017